Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ALTAVIT GmbH
Mit der Terminvereinbarung (online, telefonisch oder persönlich) in unseren Praxen stimmen Sie den nachfolgenden Regelungen zu. Die Details dazu werden im Rahmen des ersten Behandlungstermins nochmals gesondert im gemeinsamen Behandlungsvertrag festgehalten. Die Bedingungen gelten jedoch auch schon vorab, wenn Sie sich entscheiden, mit uns Termine für eine Behandlung zu vereinbaren.
Ihr Vertragspartner ist die
ALTAVIT GmbH
Tumblingerstr. 23
80337 München
Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben und zur Vorlage einer gültigen Verordnung
Als Patient/in sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über Ihre Verordnung, das Ausstellungsdatum und die verschriebenen Heilmittel zu machen. Sollte aufgrund falscher Angaben zum Ausstellungsdatum die Verordnung beim geplanten Behandlungsbeginn bereits ungültig geworden sein oder sollten Sie falsche Angaben zum verschriebenen Heilmittel gemacht haben, durch die die Behandlung zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden kann, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen diesen Behandlungstermin privat in Rechnung zu stellen.
Sie sind verpflichtet, zu ihrem ersten Behandlungstermin eine gültige Verordnung eines Arztes (oder nur bei Privatpatienten/Selbstzahlern alternativ eines Heilpraktikers) vorzulegen. Bei gesetzlich versicherten Patienten darf diese Verordnung maximal 28 Tage vor dem ersten Behandlungstermin ausgestellt worden sein. Falls auf der Verordnung ein Kreuz bei „dringlicher Behandlungsbedarf“ gesetzt wurde, verkürzt sich die Frist auf 14 Tage. Falls sich Ihr erster Behandlungstermin verschiebt, sind Sie verpflichtet zu prüfen, ob die Verordnung auch zum neu vereinbarten Behandlungstermin noch gültig ist.
Sollten Sie zu Ihrer Behandlung ohne gültige Verordnung erscheinen, kann die gewünschte Behandlung möglicherweise nicht durchgeführt werden. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, Ihnen diesen (ausgefallenen) Behandlungstermin privat in Rechnung zu stellen.
Regelung bei Terminausfällen und kurzfristigen Absagen
Falls Sie als Patient/in Termine nicht wahrnehmen können, müssen diese mindestens 24 Stunden vorher – telefonisch, persönlich, über die Online-Terminbuchungsplattform oder schriftlich per E-Mail – abgesagt werden. Hierzu kann auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können gemäß §615 BGB in Rechnung gestellt werden. Ihre Krankenkasse zahlt diese Kosten nicht. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach den mit Ihnen bzw. mit Ihrer Krankenkasse für die Behandlung vereinbarten Vergütungssätzen. Kann der Termin (ggf. teilweise) durch die Vergabe an einen weiteren Patienten belegt werden, entfällt (bzw. reduziert) sich die Ausfallgebühr entsprechend.
Bei häufigen Ausfällen behalten wir uns vor, die Behandlungsserie vorzeitig abzubrechen.
Aufklärung über die gesetzliche Zuzahlung für gesetzlich Versicherte
Gemäß § 61 SGB V ist für Heilmittelbehandlungen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10€ je Verordnung zzgl. 10% des Wertes der abgegebenen Leistungen zu leisten. Aufgrund der Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Zuzahlung in voller Höhe bereits beim ersten Behandlungstermin zu entrichten. Unsere Praxis übernimmt hierbei das Inkasso im Auftrag der gesetzlichen Krankenkasse. Sollten Sie die gesetzliche Zuzahlung nicht an uns begleichen, wird dieser Betrag im Nachgang durch Ihre Krankenversicherung selbst bei Ihnen eingetrieben.
Es gibt Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung u.a. für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere mit schwangerschaftsbedingten Erkrankungen. Patienten in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen können ggf. bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir an die Angaben zur Zuzahlungsverpflichtung auf der ärztlichen Verordnung gebunden sind, sofern Sie uns nicht anderweitig schriftlich eine Zuzahlungsbefreiung nachweisen können.
Honorarregelung für Privatversicherte und Selbstzahler
Für die Abgabe physiotherapeutischer Leistungen an Privatpatienten und Selbstzahler stellen wir ein Honorar gemäß unserer aktuellen in unseren Praxen einsehbaren Preislisten in Rechnung, Dieses Honorar orientiert sich in der Regel am 1,5-fachen Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen für die entsprechenden Leistungen vergüten.
Ausnahmen sind:
- KG-Gerät – hier wird nur der 1,3-fache Satz berechnet, da es sich in der Regel um eine parallele Behandlung von bis zu 3 Patienten handelt, sowie
- Naturmoor-Fango-Packungen (1x verwendbar) und Iontophorese, bei denen mangels Vergleichspreis der gesetzlichen Krankenkassen auf den (etwas höheren) Tarif der Berufsgenossenschaften mit einem reduzierten Faktor von 1,3x abgestellt wird.
Maßgeblich ist jeweils die Preisliste, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Behandlungstermins gültig ist.
Das Behandlungshonorar kann vor Ort bezahlt werden oder wird schriftlich in Rechnung gestellt und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang.
Wir weisen darauf hin, dass die Höhe der Behandlungsrechnung von den Erstattungssätzen einer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle abweichen kann. Die Praxis übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass 100% der in Rechnung gestellten Preise von der Versicherung erstattet werden. Als Patient/in sind Sie verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenversicherung vollständig zu begleichen.
Die Honorarvereinbarung auf Basis des Behandlungsvertrages entfaltet Rechtswirkung ausschließlich zwischen dem/der Patienten/in und der Praxis und nicht zwischen der Praxis und dem Krankenversicherer des/der Patienten/in.
Mögliche Folgen bei Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzugs können Mahnkosten und Auslagen entstehen, die ebenfalls durch Sie zu tragen sind. Ferner sind wir berechtigt, für die Abrechnung notwendige Daten im Falle der Nichtzahlung der Rechnung zum Zwecke des Inkasso an Dritte (Inkassobüro, Rechtsanwalt, Gericht, u. Ä.) weiterzugeben.
Information zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO/ Bundesdatenschutzgesetz neu), um den Behandlungsauftrag und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Die Erhebung von personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung und den mit uns abzuschließenden Behandlungsvertrag. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine Behandlung nicht erfolgen.
Die Weitergabe personenbezogener Daten findet im Rahmen des Patientenmanagements statt, zum Zwecke der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Berufsgenossenschaften und bei geforderten Abstimmungen mit dem/der verordnenden Arzt/ Ärztin.
Eine ausführliche Information zum Thema Datenschutz finden sie in der „Patienteninformation zum Datenschutz“, die in unserer Praxis aushängt. Diese Information können sie auch jederzeit bei uns als Dokument erhalten.
Ferner verweisen wir für die Nutzung unseres Online-Angebots auf die Datenschutz-Erklärung auf unserer Website.
